Entlastung &
Beratung
Wir unterstützen Sie bei Entlastungsleistungen und beraten Sie zu Ihren Ansprüchen gegenüber der Pflegekasse – kostenlos und unverbindlich.
Entlastungsleistungen
131 € pro Monat
Entlastungsbetrag
voll von der
Pflegekasse finanziert
Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad (ab Pflegegrad 1) haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro gemäß § 45b SGB XI. Dieser Betrag wird von der Pflegekasse übernommen und kann für verschiedene Alltagshilfen genutzt werden.
Dieser Betrag kann nicht in Geld ausgezahlt werden, sondern wird direkt für Entlastungsleistungen eingesetzt. Nicht genutzte Beträge können bis zu 12 Monate übertragen werden.
- Haushaltshilfe & Reinigung
- Wäsche & Bettwechsel
- Fensterputzen
- Badezimmerreinigung
- Begleitung bei Arztbesuchen & Besorgungen
Pflegeberatung –
kostenlos & pflichtgemäß
Wer Pflegegeld bezieht und einen Pflegegrad ab 2 hat, ist gesetzlich zur regelmäßigen Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI verpflichtet. Diese Beratung wird vollständig von der Pflegekasse übernommen und dient der Sicherstellung einer guten Pflegequalität.
Wir kommen zu Ihnen nach Hause und beraten Sie umfassend – einfühlsam, kompetent und ohne zusätzliche Kosten für Sie.
Pflegegrad 2 & 3
Beratungsbesuch alle 6 Monate (halbjährlich)
Pflegegrad 4 & 5
Beratungsbesuch alle 3 Monate (optional auch quartalsweise)
Wir helfen bei der
Antragstellung
Der Weg zum Pflegegrad kann kompliziert wirken – wir begleiten Sie durch jeden Schritt und sorgen dafür, dass Sie die Unterstützung erhalten, die Ihnen zusteht.
Erstgespräch
Wir besprechen Ihre Situation und klären, welcher Pflegegrad für Sie infrage kommt.
Antragstellung
Wir helfen Ihnen beim Ausfüllen und Einreichen des Pflegegradantrags bei der Pflegekasse.
Begleitung
Wir begleiten Sie bis zur Bewilligung und informieren Sie über Ihre nächsten Schritte und Leistungen.
Jetzt kostenlosen Beratungstermin vereinbaren!
Sprechen Sie uns an – wir klären gemeinsam, welche Leistungen Ihnen zustehen und wie wir Ihnen helfen können.
