SGB XI Pflegekostenrechner
Schätzen Sie kostenlos und unverbindlich Ihren monatlichen Pflegebedarf – inklusive Kassenanteil, Eigenanteil und anteiligem Pflegegeld. Preise gültig ab 01.01.2026.
Bei Pflegegrad 1 besteht kein Sachleistungsanspruch (§ 36 SGB XI) und kein Pflegegeld (§ 37). Sie erhalten jedoch den Entlastungsbetrag von 131 €/Monat (§ 45b SGB XI) – z. B. für Alltagsbegleitung oder hauswirtschaftliche Unterstützung. Die unten angezeigte Kostenschätzung ist unverbindlich.
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Bei Pflegegrad 1 übernimmt die Pflegekasse keine Sachleistungen (§ 36). Der Entlastungsbetrag (131 €/Monat) kann für bestimmte Dienstleistungen genutzt werden. Bitte sprechen Sie uns für eine individuelle Beratung an.
Jetzt kostenlos beraten lassenMedizinische Leistungen (z. B. Wundversorgung, Injektionen) werden vollständig von der Krankenkasse übernommen – unabhängig vom Pflegegrad und ohne Eigenanteil.
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